Kostenvoranschlag/Kurzgutachten
Gutachten
Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten:
Bei kleinen Schäden (derzeit bis 750€ Schadenhöhe) sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlag vor. Wir ermitteln die Schadenhöhe schnell und erstellen Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.