Wer bezahlt ein Gutachten?
Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Verursacher
bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des
KFZ – Sachverständigen.
Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie das Fahrzeug vor dem Schadenereignis eingebracht wurde. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich die Nettosumme einer Reparatur auszahlen lassen wollen.
Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Ein Wertgutachten erstellen wir Ihnen kostengünstig.